Zukunft Dorf

  

Allenbach – eine Runde weiter beim Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

Am 24.09.2024 hat eine Dorfpräsentation zu dem Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" auf Kreisebene stattgefunden.

Eine Fachjury der Kreisverwaltung hat an diesem Tag gemeinsam mit dem Allenbacher Projektteam das Dorf begutachtet.

Die Fachjury hat die historischen Bauwerke in Allenbach beeindruckt. Auch das gelungene Zusammenspiel von Ökologie und Tourismus

an der Weiheranlage und deren in Umsetzung befindliche Erweiterung wurde befürwortet. Ebenso wurde der Umbau des ehemaligen

Schießstandes in einen Turnraum am Sportlerheim der Spvgg Hochwald sehr gelobt.

Oben genannte Gründe und weitere Bewertungskriterien haben dazu geführt, dass Allenbach den 1. Platz auf Kreisebene

erzielt hat und sich somit für den Gebietsentscheid im Frühjahr 2025 qualifizieren konnte. Für das Weiterkommen im

Wettbewerb erhält die Gemeinde vom Land ein Preisgeld in Höhe von 300,- Euro und

vom Kreis zusätzlich eine Spende in Höhe von 500,- Euro.

Die jeweiligen Gelder können für zweckgebundene Maßnahmen verwendet werden. 

Der Allenbacher Gemeinderat, in Vertretung von Christian Adam als 1. Beigeordneter, bedankt sich bei dem Projektteam

und richtet ebenfalls ein großes Dankeschön an alle Dorfbewohner*innen. Durch deren ehrenamtliches Engagement

in den letzten Jahren, ist es möglich gewesen, Allenbach so positiv zu präsentieren.

Platz1

Auf dem Foto ist die Übergabe der Siegerurkunde von Landrat Miroslaw Kowalski und Dezernent Roland Praetorius an das Allenbacher Projektteam zu sehen.

 

 

 

Wappen

Der Gemeinderat Allenbach informiert:

 

Im Jahr 2023 konnte im Rahmen der Initiative Zukunftscheck Dorf das Dorferneuerungskonzept der Gemeinde Allenbach

aktualisiert und von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Die Gemeinde sowie betroffene Dorfbewohner*innen

können nun von den entsprechenden Förderungen der privaten Dorferneuerung profitieren. Nähere Informationen weiter unten.

Folgende Ansprechpartner bei der VG Herrstein-Rhaunen bieten hierzu eine kostenfreie Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung an:

Stefanie Weyland, Tel. 06785/79-2109, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Annette Hansen, Tel. 06785/79-2113, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

21.04.2024, Gemeinderat Allenbach

 

Ausschnitt des Flyers der VG Herrstein-Rhaunen zur Förderung der privaten Dorferneuerung

 

In welchen Orten ist eine Förderung möglich?

 Besteht in einer Ortsgemeinde ein Dorferneuerungskonzept, so gibt es für die Eigentümer von Wohn- und/oder Nebengebäuden in der Ortsgemeinde

die Möglichkeit für bestimmte bauliche Maßnahmen eine Förderung zu erhalten.

Wer ist Antragsberechtigt?

Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des zu fördernden Objektes.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Bei dem zu fördernden Objekt sollte es sich um ein älteres, ortsbildprägendes Gebäude handeln. In der Regel sind dies Objekte,

die vor 1965 gebaut wurden und an denen keine größeren baulichen Veränderungen stattgefunden haben,

sowie auch Denkmalgeschützte Objekte.

Gefördert werden:

  • Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentl. bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschl. denkmalpflegebedingtem + bauökologischem Mehraufwand
  • Schaffung neuen Wohnraums in Ortskernen durch Umnutzung leestehender Bausubstanz
  • Erhaltung und Gestaltung ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Bauliche Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnen und Arbeitens

Strukturelle und optische Verbesserungen gehören zusammen!

Vorrangig gefördert werden Bauvorhaben:

  • Zur Erhaltung und Neueinrichtung von Arbeitsplätzen innerhalb des Ortes
  • Zur Förderung eines umweltverträglichen, dörflichen Tourismus
  • Einrichtungen zur Sicherung der Grundversorgung (Lebensmittel, Handwerksbetriebe, Ferienwohnungen)

Beispiele, die in Abstimmung mit der Kreisverwaltung (Dorferneuerungsbeauftragten), gefördert werden können:

  • Dacheindeckungen, Eingangsüberdachungen und Dachgauben (i.d.R. Naturschiefer)
  • Fassadenoberflächen (Naturstein, Fachwerk belassen, mineralische Putze etc.)
  • Fenster- und Türgewände (Natursteingewände)
  • Fenster, Türen, Tore (nur Holz- oder Holzalufenster, Sprossen etc.)
  • Klappläden
  • Höfe, Einfahrten und Gärten (Natursteinpflaster, Altstadtpflaster, heimische Sträucher und Bäume)
  • Fassadenbegrünung (Wilder Wein, Spalierobst etc.)
  • Einfriedungen und Zäune
  • Erstmaliger Einbau einer Zentralheizung, u.U. Versorgungsleitungen
  • Holzböden

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

 

  • Einrichtungsgegenstände, inkl. Küchen
  • Sanitärausstattung
  • Bodenbeläge aus PVC und Laminat
  • Tapeten
  • Anschaffung von Werkzeug
  • Leuchten und Leuchtmittel

 

TIPP! Eigenleistung ist möglich und kann bezuschusst werden!

Fördergeld

Für eine Antragstellung müssen immer mindestens zwei Gewerke zusammenkommen. Wird eine Außenmaßnahme (z.B.: Fassade, Fenster, Dach) durchgeführt, können auch Gewerke im Haus (Erster Einbau einer Zentralheizung, Holzböden) gefördert werden. Reine Schönheitsreparaturen, die der Unterhaltung dienen werden nicht gefördert! Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 7.669 Euro betragen. Der Fördersatz beträgt bis zu 35 % und die Fördersumme ist auf max. 30.000 Euro je Gebäude gedeckelt. Bei den vorrangig geförderten Bauvorhaben kann sich die Fördersumme verdoppeln.

VORSICHT! Beginnen Sie mit der Maßnahme nicht vor Antragsstellung, sondern erst, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid haben!

 

 Herrstein                                                         Rhaunen